
Das Kommunale Förderprogramm tritt in Kraft!
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Richtlinien des Kommunalen Förderprogrammes sind nun in Kraft getreten! Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Eigentümer:in eines im Sanierungsgebiet
auf der Projektinformationsseite zur Stadtentwicklung Wackersdorf. Diese Internetseite dokumentiert die Stadtentwicklung (aktuelle und abgeschlossene Projekte) in Wackersdorf, zeigt die sichtbaren Veränderungen in der Gemeinde und lädt die Öffentlichkeit ein, sich aktiv zu beteiligen. Der Fokus ist dabei auf das Sanierungsgebiet gerichtet.
Die Gemeinde Wackersdorf wurde im Jahr 2017 mit der Erstellung eines ISEKs in die Städtebauförderung aufgenommen und befindet sich zwischenzeitlich mit ersten baulichen Impulsprojekten in der Umsetzung.
In Folge des ISEK wurden in Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz auch weite Teile der Kerngemeinde zum Sanierungsgebiet erklärt (ca. 57 ha, ca. 300 Anwesen).
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Richtlinien des Kommunalen Förderprogrammes sind nun in Kraft getreten! Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Eigentümer:in eines im Sanierungsgebiet
Liebe Bürgerinnen und Bürger! Sie sind Eigentümer:in eines Gebäudes im Sanierungsgebiet? Bestimmt haben Sie schon davon gehört, dass auch Sie als Privateigentümer:in von der laufenden
Hallo liebe Bürgerinnen und Bürger, heute möchten wir Sie an dieser Stelle über den Status Quo der Bauarbeiten des Ärztehauses in der neuen Wackersdorfer Ortsmitte
Für die Neugestaltung der Ortsmitte hat die Gemeinde Wackersdorf in Folge des ISEKs ein Sanierungsgebiet ausgewiesen. Insgesamt umfasst das Gebiet mit ca. 57 ha und ca. 300 Anwesen das „ursprüngliche Wackersdorf“.
Die Sanierungssatzung finden Sie hier.
Innerhalb des Sanierungsgebietes hat jeder die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzuschreiben und damit Herstellungskosten für bestimmte Maßnahmen abzusetzen.
⇒ Grundlagen bilden die Paragraphen 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes. Wichtig hierbei ist es vor dem Beginn einer Sanierungsmaßnahme eine sogenannte Modenisierungsvereinbarung mit der Kommune abzuschließen.
Mit der Erstellung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) wurde die Gemeinde Wackersdorf im Jahr 2017 in die Städtebauförderung aufgenommen und befindet sich zwischenzeitlich mit ersten baulichen Projekten in der Umsetzung.
Das ISEK für die Gemeinde Wackersdorf versteht sich als Strategiekonzept für zukünftige räumliche Entwicklungen und präsentiert in seiner fertigen Fassung nun Leitlinien. Gleichzeitig ist das ISEK Voraussetzung, um zukünftig finanzielle Unterstützung für Baumaßnahmen aus der Städtebauförderung von Bund und Land zu erhalten.
Das ISEK wurde in intensiver Zusammenarbeit der Verwaltung zusammen mit dem SIREG Institut und RSP Architekten und Stadtplaner erarbeitet und enthält Zielvorstellungen und Aussagen für die zukünftige gemeindliche Entwicklung des Kernortes Wackersdorf.
Im Rahmen des ISEKs wurden verschiedene besonders relevante Handlungsfelder (Identität/Image, Siedlungsentwicklung, Schaffen einer identitätsstiftenden Ortsmitte, Naherholung/Freizeit, Kultur und Bildung, Verkehrserschließung, Grundversorgung, Soziales, Grünordnung. Verkehr, Einzelhandel, Bildung, Grün- und Freiflächen…) ausgearbeitet, die Grundlage für anstehende Aufgaben und Themen darstellen.
Im Zuge der Erstellung des ISEKs wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um die anzustrebende (städte-)bauliche Identität zu erreichen.
Ein Baustein aus dem ISEK ist die „Aufstellung eines Sanierungsbebauungsplan für den Ortsinnenbereich“.
Anhand der Aufstellung sollen durch bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Festsetzungen sowohl die bergbauliche Struktur als auch die Nachverdichtung in der Ortsmitte gesteuert werden.
Ziel der Festsetzungen ist die Anpassung der Gebäude an aktuelle Wohnbedürfnisse bei gleichzeitiger Verbesserung der städtebaulichen Identität.
Aus dem Bebauungsplan gehen Lösungsansätze hervor, wie bei veränderten Wohnflächenansprüchen Gebäude so verändert werden können, dass die ursprünglichen und typischen Gebäudeproportionen bewahrt und/oder wiederhergestellt werden.
Der Bebauungsplan wurde in der Sitzung vom 19.01.2022 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und bam 28.01.2022 bekanntgemacht.
Durch Anklicken können die Unterlagen gesichtet und heruntergeladen werden:
Das Ziel eines Kommunalen Förderprogrammes ist es, zukünftige Fehlentwicklungen zu vermeiden und gesunde Strukturen in den Wohngebieten zu erhalten. Zudem sollen mit dem Kommunalen Förderprogramm Anreize für Sanierungsmaßnahmen geschaffen werden.
Ziele des Förderprogramms sind unter anderem die Sicherung und Erhaltung von ortsbildprägenden Gebäuden, Wiedernutzung von Leerständen, bauliche und gestalterische Aufwertung und Aufwertung des Ortsbildes.
Zudem wurde durch die DSK eine Förder- und Gestaltungsfibel erarbeitet, mit vielen weiterführenden Informationen. Durch Klicken können Sie die Fibel und die Richtlinien hier herunterladen.
Maßnahmen zur Verbesserung des äußeren Zustandes von Wohn- und Geschäftsgebäuden und des stadtgestalterischen Erscheinungsbildes der vorhandenen Gebäude
Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie Vorhaben die das Wohnen im Alter erleichtern und einen längeren Verbleib in der eigenen Immobilie ermöglichen
Grünentwicklung und grüngärtnerische Gestaltung von Vor- und Hofräumen als Maßnahme zur Klimaanpassung. Des Weiteren der Rückhalt sowie die Speicherung von Regenwasser.
Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf
Marktplatz 1
92442 Wackersdorf
vertreten durch
Elke Mandl-Kimmer
Telefon: 09431/7436-421
E-Mail: elke.mandl-kimmer@wackersdorf.de
Sanierungsträger der Gemeinde Wackersdorf
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Ötterichweg 7
90411 Nürnberg
Telefon 0911/960468-15
E-Mail: dina.michel@dsk-gmbh.de